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Checkliste:
Verarbeitungstätigkeiten
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Verarbeitungsverzeichnis Muster
Als TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte beraten wir Sie und Ihr Unternehmen entsprechend der Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt.

Checkliste: Verarbeitungstätigkeiten
Zur Erfüllung der Datenschutz-Grundvorordnung ist eine Liste der Verarbeitungstätigkeiten : Diese Auflistung enthält sämtliche personenbezogenen Vorgänge und Prozesse der „legal entity“, z.B. eines Unternehmens. Es sind hier nicht nur elektronische und automatisierte Verarbeitungen gemeint, sondern auch papierbasierte Abläufe wie Personalfragebögen.
Was heisst eigentlich Verarbeitung?
Unter Verarbeitung wird in Art. 4 Abs. 2 folgendes verstanden:
- das Erheben,
- das Erfassen,
- die Organisation,
- das Ordnen,
- die Speicherung,
- die Anpassung oder Veränderung,
- das Auslesen,
- das Abfragen,
- die Verwendung,
- die Offenlegung durch Übermittlung,
- Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung,
- den Abgleich oder die Verknüpfung,
- die Einschränkung,
- das Löschen oder die Vernichtung
Folgende Punkte sollte Ihre Liste der Verarbeitungstätigkeiten aufweisen:
- Prozessbezeichnung
- Beschreibung des eingesetzten Verfahrens, z.B. Lexware oder Papier-Fragebogen
- Zweck der Verarbeitung
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Personengruppen, z.B. Mitarbeiter*innen
- Datenarten, z.B. Kunden
- Empfänger / Drittländer
- Löschung
- Schutzmaßnahmen bzw. technisch-organisatorische Maßnahmen
- Risikobewertung
Beispiele

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