Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen in der Region Neckar-Alb
Ihre Praxis verarbeitet täglich hochsensible Gesundheitsdaten – und genau deshalb gelten für Sie besonders strenge Regeln. Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich diese Pflichtfunktion für Ihre Arztpraxis: mit nachweisbarer Fachkunde, Verständnis für den Praxisalltag und ohne dass Sie Personal dafür binden müssen. So bleibt Ihr Datenschutz rechtssicher, während Sie sich um Ihre Patienten kümmern.
Gesundheitsdaten, Schweigepflicht und DSGVO – ein Bereich mit doppeltem Risiko
Arztpraxen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO – Gesundheitsdaten, Diagnosen, Befunde. Genau diese Tatsache hebt die Anforderungen deutlich über das normale KMU-Niveau. Während andere Unternehmen erst ab 20 Personen, die ständig personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, kann diese Pflicht für eine Praxis schon früher greifen: Sobald die umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien zu Ihrer Kerntätigkeit gehört, ist die Benennung eines DSB regelmäßig erforderlich. Eine Praxis voller Patientenakten erfüllt dieses Kriterium fast immer.
Hinzu kommt eine zweite Ebene, die viele unterschätzen: Auf die DSGVO setzt sich die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ein Datenschutzverstoß in der Praxis ist damit nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern kann strafrechtlich relevant werden. Praktisch wird das überall dort, wo Patientendaten das Haus verlassen oder Dritte ins Spiel kommen: die Praxissoftware (PVS) und ihr Hersteller, die Abrechnung über privatärztliche Verrechnungsstellen oder die KV, IT-Dienstleister, der Versand über KIM und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Jede dieser Schnittstellen braucht eine saubere rechtliche Grundlage – in der Regel einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Und dann ist da der Alltag, in dem Datenpannen passieren: ein Fax mit Befund an die falsche Nummer, ein verlorener USB-Stick mit Patientendaten, eine offen einsehbare Anmeldung, eine falsch adressierte E-Mail. Solche Vorfälle müssen bewertet und unter Umständen innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Als externer Datenschutzbeauftragter bringe ich diese Anforderungen mit dem realen Praxisbetrieb zusammen – ohne Lehrbuchsprache, sondern mit Lösungen, die Ihr Team auch umsetzt.
Datenschutz für Ihre Praxis – vollständig und praxisnah abgedeckt
Offizielle Benennung & Meldung
Ich werde formal als Datenschutzbeauftragter Ihrer Praxis benannt und bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Damit ist die gesetzliche Pflicht nachweisbar erfüllt.
Schweigepflicht & DSGVO verzahnt
Ich denke § 203 StGB und die DSGVO zusammen. So entstehen Regelungen, die sowohl die ärztliche Schweigepflicht als auch den Datenschutz sauber abdecken.
AV-Verträge mit PVS, TI & Abrechnung
Praxissoftware-Hersteller, TI-Dienstleister, Verrechnungsstellen, IT-Support: Ich prüfe und ergänze die nötigen Auftragsverarbeitungsverträge rechtssicher.
Schulung der medizinischen Fachangestellten
Ihre MFA am Empfang und am Telefon entscheiden im Alltag über Datenschutz. Ich schule Ihr Team praxisnah – von der Patientenauskunft bis zum richtigen Faxen.
Datenpannen sicher bewerten & melden
Falsch versendetes Fax, verlorener Datenträger: Ich bewerte den Vorfall, dokumentiere ihn und übernehme bei Bedarf die fristgerechte Meldung an die Behörde.
Unabhängig & ohne Interessenkonflikt
Als Externer prüfe ich nicht die eigene Arbeit – diese Unabhängigkeit verlangt die DSGVO. Praxisinhaber oder IT-Verantwortliche können sie kaum bieten.
In vier Schritten zum sicheren Datenschutz in der Praxis
Erstgespräch & Pflichtklärung
Wir klären, ob Ihre Praxis einen DSB benennen muss, und nehmen den Ist-Zustand auf. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung ohne Verkaufsdruck.
Benennung & Praxis-Audit
Ich werde offiziell benannt und gemeldet. Ein Audit prüft PVS, TI-Anbindung, Empfang, Aktenführung und Schnittstellen auf konkrete Risiken.
Dokumentation & AV-Verträge
Verarbeitungsverzeichnis, AV-Verträge, TOMs und Patienteninformationen werden aufgebaut oder ergänzt – priorisiert nach dem tatsächlichen Risiko.
Laufende Betreuung & Schulung
Feste Ansprechbarkeit, MFA-Schulungen, Hilfe bei Patientenauskünften und ein Jahresbericht halten den Datenschutz Ihrer Praxis dauerhaft aktuell.
Datenschutz für Arztpraxen anfragen
Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – kostenlos und unverbindlich.
- Antwort innerhalb von 24 Stunden
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Datenschutz für Arztpraxen anfragen
Ich melde mich innerhalb von 24 Stunden – unverbindlich und kostenlos.
Datenschutz für Arztpraxen – häufige Fragen
Braucht meine Arztpraxis überhaupt einen Datenschutzbeauftragten?
In den meisten Fällen ja. Arztpraxen verarbeiten Gesundheitsdaten und damit besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO. Gehört deren umfangreiche Verarbeitung zur Kerntätigkeit, ist ein Datenschutzbeauftragter regelmäßig auch unterhalb der 20-Personen-Grenze zu benennen. Im Erstgespräch klären wir Ihren konkreten Status. Mehr dazu im Ratgeber Ab wann braucht man einen DSB?
Was hat die ärztliche Schweigepflicht mit dem Datenschutz zu tun?
Beides läuft parallel. Neben der DSGVO gilt für Sie die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB. Ein unbedachter Umgang mit Patientendaten kann deshalb nicht nur ein Bußgeld, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich sorge dafür, dass Ihre Abläufe, Verträge und Schulungen beide Ebenen abdecken – statt nur die eine.
Müssen wir mit dem Praxissoftware-Hersteller und der Abrechnung Verträge schließen?
Ja. Überall, wo ein externer Dienstleister in Ihrem Auftrag Patientendaten verarbeitet – PVS-Hersteller, IT-Support, TI-Anbieter, privatärztliche Verrechnungsstellen – brauchen Sie in der Regel einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Ich prüfe Ihre bestehenden Schnittstellen und ergänze fehlende Verträge.
Was passiert bei einer Datenpanne, etwa einem Fax an die falsche Nummer?
Eine Datenpanne mit Gesundheitsdaten ist meldepflichtig und muss innerhalb von 72 Stunden bewertet werden. Als Ihr DSB bin ich die erste Anlaufstelle: Ich prüfe den Vorfall, dokumentiere ihn und übernehme bei Bedarf die Meldung an die Aufsichtsbehörde. Wie das abläuft, erkläre ich im Ratgeber Datenpanne melden.
Wie geht die Praxis mit einer Patientenauskunft nach Art. 15 um?
Patienten haben das Recht, Auskunft über die zu ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. In der Praxis kollidiert das schnell mit Aufbewahrungsfristen, Befunden Dritter und der Dokumentationspflicht. Ich gebe Ihrem Team klare Leitlinien an die Hand, wie solche Anfragen fristgerecht und korrekt beantwortet werden – und unterstütze bei kniffligen Fällen persönlich.
Schulen Sie auch unsere medizinischen Fachangestellten?
Ja, und das ist einer der wichtigsten Hebel. Ihre MFA entscheiden am Empfang, am Telefon und beim Versand täglich über Datenschutz. Ich schule Ihr Team praxisnah – zu Themen wie diskreter Anmeldung, Auskunft am Telefon, sicherem Faxen und dem Umgang mit Bewertungsportalen. Mehr dazu unter Datenschutz-Schulung.
Datenschutz in Ihrer Praxis auf sichere Füße stellen?
Lassen Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch klären, ob Ihre Praxis einen Datenschutzbeauftragten benennen muss und wo Ihr größtes Risiko liegt. Ehrlich, unverbindlich und mit klarer Empfehlung.