Glossar

Datenschutz-Begriffe einfach erklärt

Datenschutz steckt voller Abkürzungen und Fachbegriffe. In diesem Glossar erkläre ich die wichtigsten verständlich und ohne Paragraphen-Dschungel – von der Datenschutz-Folgenabschätzung über TOM und AVV bis zum Verarbeitungsverzeichnis. Klicken Sie sich durch oder springen Sie direkt zum Begriff, der Sie interessiert.

Anonymisierung

Anonymisierung entfernt den Personenbezug von Daten unwiderruflich. Anonyme Daten gelten nicht als personenbezogen und fallen damit nicht unter die DSGVO.

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Aufsichtsbehörde

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist die staatliche Stelle, die die Anwendung der DSGVO überwacht und durchsetzt. In Deutschland ist meist die Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig.

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Auftragsverarbeitung

Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

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Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag)

Der AV-Vertrag ist der nach Artikel 28 DSGVO verpflichtende Vertrag zwischen Verantwortlichem und Dienstleister bei der Auftragsverarbeitung.

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Auskunftsrecht (Art. 15)

Das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO erlaubt jeder Person zu erfahren, ob und welche ihrer Daten verarbeitet werden – inklusive Zwecken, Empfängern und Speicherdauer.

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Berechtigtes Interesse

Das berechtigte Interesse erlaubt eine Verarbeitung, wenn die Interessen des Verantwortlichen die Schutzinteressen der betroffenen Person überwiegen. Voraussetzung ist eine dokumentierte Abwägung.

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Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Besondere Kategorien sind sensible Daten wie Gesundheit, Religion oder politische Meinung, deren Verarbeitung Artikel 9 DSGVO grundsätzlich verbietet.

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Betroffenenrechte

Betroffenenrechte sind die Ansprüche, die Personen gegenüber datenverarbeitenden Stellen geltend machen können. Die DSGVO gewährt unter anderem Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch.

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Cookie-Banner und Consent

Ein Cookie-Banner holt die Einwilligung der Besucher ein, bevor nicht notwendige Cookies oder Zugriffe auf das Endgerät erfolgen. Rechtsgrundlage sind § 25 TDDDG und die DSGVO.

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Datenminimierung

Datenminimierung ist der DSGVO-Grundsatz, personenbezogene Daten auf das für den Zweck notwendige Maß zu beschränken – nicht mehr Daten erheben, speichern und verarbeiten als wirklich erforderlich.

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Datenpanne

Eine Datenpanne (Datenschutzverletzung) liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig vernichtet, verloren, verändert, offengelegt oder zugänglich gemacht werden. In vielen Fällen besteht eine 72-Stunden-Meldepflicht.

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Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist eine vorab durchzuführende Risikoanalyse für Verarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringen.

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Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist die rechtlich verpflichtende Information darüber, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen zu welchem Zweck verarbeitet. Auf Websites ist sie nach Art. 13 DSGVO Pflicht.

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Datenschutzkonzept

Ein Datenschutzkonzept ist die strukturierte Gesamtdarstellung, wie ein Unternehmen personenbezogene Daten schützt – von den Rechtsgrundlagen über die Schutzmaßnahmen bis zu den Verantwortlichkeiten.

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Drittlandtransfer

Ein Drittlandtransfer ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen außerhalb der EU bzw. des EWR. Er ist nur unter zusätzlichen Garantien zulässig.

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DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die DSGVO ist die EU-weite Verordnung, die seit 2018 den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt und für nahezu jedes Unternehmen verbindlich ist.

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DSGVO-Bußgeld

Ein DSGVO-Bußgeld ist eine Geldbuße, die die Aufsichtsbehörde bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung verhängt. Der Rahmen reicht bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

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Einwilligung

Die Einwilligung ist die freiwillige, informierte Zustimmung einer Person zu einer bestimmten Datenverarbeitung. Sie ist eine von sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO und jederzeit widerrufbar.

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EU AI Act (KI-Verordnung)

Der EU AI Act (KI-Verordnung) ist das europäische Regelwerk für künstliche Intelligenz. Er ordnet KI-Systeme nach Risikoklassen und stellt je nach Risiko unterschiedliche Anforderungen. Er ergänzt die DSGVO, ersetzt sie aber nicht.

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Löschkonzept

Ein Löschkonzept legt systematisch fest, welche personenbezogenen Daten wann und wie gelöscht werden – als Antwort auf den Grundsatz der Speicherbegrenzung der DSGVO.

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Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

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Privacy by Design und Privacy by Default

Privacy by Design heißt: Datenschutz wird von Beginn an in Technik und Prozesse eingebaut. Privacy by Default ergänzt: Die datenschutzfreundlichste Einstellung ist die Voreinstellung.

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Profiling

Profiling ist jede automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, um persönliche Aspekte einer Person zu bewerten oder vorherzusagen – etwa Verhalten, Interessen oder Bonität. Die DSGVO stellt dafür besondere Anforderungen.

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Pseudonymisierung

Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten so, dass sie ohne zusätzliche, getrennt aufbewahrte Informationen nicht mehr einer Person zugeordnet werden können – sie bleiben aber personenbezogen.

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Recht auf Löschung (Art. 17)

Das Recht auf Löschung, auch „Recht auf Vergessenwerden", verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu löschen.

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Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO)

Eine Rechtsgrundlage ist der gesetzliche Erlaubnistatbestand, der eine konkrete Datenverarbeitung rechtfertigt. Art. 6 DSGVO listet sechs solcher Grundlagen abschließend auf.

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TDDDG (vormals TTDSG)

Das TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) ist das deutsche Gesetz, das den Datenschutz bei Telekommunikation und digitalen Diensten regelt. Es wurde 2024 aus dem TTDSG hervorgegangen und enthält die zentrale Cookie-Regelung in § 25.

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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind alle Vorkehrungen, mit denen ein Verantwortlicher personenbezogene Daten gegen Verlust, Missbrauch und unbefugten Zugriff absichert. Art. 32 DSGVO macht sie zur Pflicht.

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Verantwortlicher

Verantwortlicher ist, wer allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

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Verarbeitung

Verarbeitung ist jeder Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, vom Erheben und Speichern über das Nutzen bis zum Löschen.

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Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Das VVT ist die nach Artikel 30 DSGVO vorgeschriebene Übersicht aller Verarbeitungstätigkeiten eines Unternehmens.

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Zweckbindung

Zweckbindung bedeutet, dass personenbezogene Daten nur für vorab festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet werden dürfen – und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise.

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Von der Theorie zur Praxis

Begriff verstanden – und jetzt?

Ein Glossar erklärt das Was und Warum. Den eigentlichen Unterschied macht die Umsetzung. Genau dafür bin ich da: Als externer Datenschutzbeauftragter bringe ich Ihren Datenschutz von der Theorie in die Praxis – rechtssicher dokumentiert und alltagstauglich für Ihr Unternehmen in der Region Neckar-Alb.

Fragen zu einem der Begriffe?

Ich erkläre Ihnen gerne, was eine Datenschutz-Maßnahme konkret für Ihr Unternehmen bedeutet – kostenlos und unverbindlich.

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