Was ist Auftragsverarbeitung?
Von Auftragsverarbeitung spricht Artikel 28 der DSGVO, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung eines Verantwortlichen verarbeitet. Der Dienstleister entscheidet dabei nicht eigenständig über die Zwecke, sondern handelt für den Auftraggeber.
Der Verantwortliche bleibt gegenüber den betroffenen Personen in der Pflicht. Er muss sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter hinreichende Garantien für einen DSGVO-konformen Umgang bietet.
Typische Beispiele für Auftragsverarbeitung
Auftragsverarbeitung begegnet Unternehmen an vielen Stellen, oft ohne dass es auffällt:
- Cloud- und Hosting-Anbieter
- E-Mail- und Newsletter-Dienstleister
- externe Lohn- und Gehaltsabrechnung
- IT-Wartung und Support mit Datenzugriff
- Web-Analyse- und Marketing-Tools
In all diesen Fällen ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich. Eine ausführliche Darstellung finden Sie im Ratgeber zur Auftragsverarbeitung.
Welche Pflichten bestehen?
Vor dem Einsatz eines Dienstleisters muss der Verantwortliche dessen Eignung prüfen, insbesondere die technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Zusammenarbeit ist über einen schriftlichen AV-Vertrag zu regeln, der die Pflichten beider Seiten festlegt.
Jede Auftragsverarbeitung gehört in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Liegt der Dienstleister außerhalb der EU, ist zusätzlich der Drittlandtransfer abzusichern.