Glossar

Aufsichtsbehörde

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde ist die staatliche Stelle, die die Anwendung der DSGVO überwacht und durchsetzt. In Deutschland ist meist die Landesbehörde des jeweiligen Bundeslandes zuständig.

Was ist die Aufsichtsbehörde?

Die Aufsichtsbehörde ist nach Art. 51 ff. DSGVO eine unabhängige staatliche Stelle, die für die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzregeln zuständig ist. In Deutschland gibt es keine einzelne Behörde, sondern den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) für Bundesbehörden und Telekommunikation sowie eine eigene Landesbeauftragte oder ein Landesamt in jedem Bundesland für die private Wirtschaft.

Für Unternehmen in Baden-Württemberg – und damit auch in der Region Neckar-Alb mit Tübingen, Reutlingen und dem Zollernalbkreis – ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg in Stuttgart die richtige Adresse.

Aufgaben und Befugnisse

Die Aufsichtsbehörde ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch Beratungsstelle. Zu ihren Befugnissen nach Art. 57 und Art. 58 DSGVO gehören:

  • die Beratung von Unternehmen, Behörden und Bürgern zu Datenschutzfragen,
  • die Bearbeitung von Beschwerden betroffener Personen,
  • Untersuchungs- und Auskunftsbefugnisse, etwa Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen,
  • Abhilfemaßnahmen wie Verwarnungen, Anordnungen oder Verarbeitungsverbote,
  • die Verhängung von Bußgeldern.

Die Behörde ist außerdem Empfängerin von Meldungen über eine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO.

Wann Sie mit der Behörde zu tun bekommen

Kontakt zur Aufsichtsbehörde entsteht meist auf drei Wegen: durch eine eigene Meldung (Datenpanne oder Bestellung eines Datenschutzbeauftragten), durch eine Beschwerde einer betroffenen Person oder durch eine anlasslose beziehungsweise anlassbezogene Prüfung. Behörden versenden zunehmend schriftliche Fragebögen, um den Umsetzungsstand der DSGVO in Unternehmen zu erheben.

Mein Rat: Behandeln Sie ein Schreiben der Aufsichtsbehörde nie als Routine, aber auch nicht als Bedrohung. Eine sachliche, vollständige und fristgerechte Antwort ist fast immer der beste Weg. Wer einen externen Datenschutzbeauftragten hat, kann diese Kommunikation an eine fachkundige Stelle delegieren.

FAQ

Aufsichtsbehörde – häufige Fragen

Welche Aufsichtsbehörde ist für mein Unternehmen zuständig?

Maßgeblich ist in der Regel der Sitz Ihres Unternehmens. Für die meisten privatwirtschaftlichen Unternehmen in Baden-Württemberg ist der LfDI Baden-Württemberg zuständig.

Muss ich meinen Datenschutzbeauftragten bei der Behörde melden?

Ja. Wer nach Art. 37 DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, hat dessen Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Das geht meist bequem über ein Online-Formular der Behörde.

Kann ich die Behörde um Rat fragen?

Grundsätzlich ja, Beratung gehört zu ihren Aufgaben. In der Praxis erhalten Sie aber keine verbindliche Rechtsberatung zum Einzelfall. Für konkrete Umsetzungsfragen ist eine fachkundige Datenschutzberatung der schnellere Weg.

Ist die Aufsichtsbehörde weisungsgebunden?

Nein. Die Aufsichtsbehörden handeln nach Art. 52 DSGVO völlig unabhängig und sind weder an Weisungen der Regierung noch an die Interessen einzelner Unternehmen gebunden.

Sicher im Umgang mit der Aufsichtsbehörde

Sie haben ein Schreiben erhalten oder rechnen mit einer Prüfung? In einem kostenlosen Erstgespräch ordne ich Ihre Situation ein und zeige die nächsten Schritte.

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