Was ist die Aufsichtsbehörde?
Die Aufsichtsbehörde ist nach Art. 51 ff. DSGVO eine unabhängige staatliche Stelle, die für die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzregeln zuständig ist. In Deutschland gibt es keine einzelne Behörde, sondern den Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) für Bundesbehörden und Telekommunikation sowie eine eigene Landesbeauftragte oder ein Landesamt in jedem Bundesland für die private Wirtschaft.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg – und damit auch in der Region Neckar-Alb mit Tübingen, Reutlingen und dem Zollernalbkreis – ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg in Stuttgart die richtige Adresse.
Aufgaben und Befugnisse
Die Aufsichtsbehörde ist nicht nur Kontrollinstanz, sondern auch Beratungsstelle. Zu ihren Befugnissen nach Art. 57 und Art. 58 DSGVO gehören:
- die Beratung von Unternehmen, Behörden und Bürgern zu Datenschutzfragen,
- die Bearbeitung von Beschwerden betroffener Personen,
- Untersuchungs- und Auskunftsbefugnisse, etwa Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen,
- Abhilfemaßnahmen wie Verwarnungen, Anordnungen oder Verarbeitungsverbote,
- die Verhängung von Bußgeldern.
Die Behörde ist außerdem Empfängerin von Meldungen über eine Datenpanne nach Art. 33 DSGVO.
Wann Sie mit der Behörde zu tun bekommen
Kontakt zur Aufsichtsbehörde entsteht meist auf drei Wegen: durch eine eigene Meldung (Datenpanne oder Bestellung eines Datenschutzbeauftragten), durch eine Beschwerde einer betroffenen Person oder durch eine anlasslose beziehungsweise anlassbezogene Prüfung. Behörden versenden zunehmend schriftliche Fragebögen, um den Umsetzungsstand der DSGVO in Unternehmen zu erheben.
Mein Rat: Behandeln Sie ein Schreiben der Aufsichtsbehörde nie als Routine, aber auch nicht als Bedrohung. Eine sachliche, vollständige und fristgerechte Antwort ist fast immer der beste Weg. Wer einen externen Datenschutzbeauftragten hat, kann diese Kommunikation an eine fachkundige Stelle delegieren.