Glossar

Verantwortlicher

Verantwortlicher ist, wer allein oder gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

Wer ist der Verantwortliche?

Nach Artikel 4 der DSGVO ist der Verantwortliche diejenige Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. In der Regel ist das das Unternehmen, der Verein oder die Behörde selbst, nicht eine einzelne Person darin.

Der Verantwortliche trägt die zentrale Verantwortung für die Einhaltung der DSGVO. Bei ihm liegt die Rechenschaftspflicht: Er muss nachweisen können, dass jede Verarbeitung rechtmäßig erfolgt.

Welche Pflichten hat der Verantwortliche?

Aus der Rolle ergibt sich ein ganzes Bündel an Pflichten:

Beauftragt der Verantwortliche Dienstleister, bleibt er gegenüber den betroffenen Personen verantwortlich und muss die Auftragsverarbeitung vertraglich absichern.

Abgrenzung zu Auftragsverarbeiter und gemeinsamer Verantwortung

Vom Verantwortlichen zu unterscheiden ist der Auftragsverarbeiter, der Daten nur weisungsgebunden im Auftrag verarbeitet. Entscheidend ist, wer über das Ob und Wie der Verarbeitung bestimmt. Wer die Zwecke festlegt, ist Verantwortlicher.

Treffen zwei oder mehr Stellen diese Entscheidungen gemeinsam, liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Dann müssen sie in einer Vereinbarung festlegen, wer welche Pflichten erfüllt. Diese Einordnung ist in der Praxis oft kniffliger als gedacht und sollte sorgfältig geprüft werden.

FAQ

Verantwortlicher – häufige Fragen

Ist der Geschäftsführer der Verantwortliche?

Verantwortlich ist in der Regel das Unternehmen als juristische Person, nicht der Geschäftsführer persönlich. Dieser handelt aber für das Unternehmen und ist für die Umsetzung der Pflichten zuständig.

Was ist der Unterschied zum Auftragsverarbeiter?

Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel, der Auftragsverarbeiter handelt nur weisungsgebunden für ihn. Diese Beziehung wird über die Auftragsverarbeitung geregelt.

Was ist gemeinsame Verantwortlichkeit?

Bestimmen mehrere Stellen gemeinsam über die Verarbeitung, sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie müssen in einer Vereinbarung klären, wer welche DSGVO-Pflichten übernimmt.

Kann der Verantwortliche Pflichten delegieren?

Operative Aufgaben kann er delegieren, etwa an einen externen Datenschutzbeauftragten. Die rechtliche Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen bleibt jedoch bei ihm.

Verantwortung wahrnehmen, ohne sich zu verzetteln

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