Was bedeutet Verarbeitung?
Der Begriff Verarbeitung ist in Artikel 4 der DSGVO sehr weit gefasst. Er umfasst jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, ob mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren. Schon das bloße Speichern oder Ansehen von Daten ist eine Verarbeitung.
Praktisch heißt das: Sobald ein Unternehmen mit Personendaten umgeht, liegt eine Verarbeitung vor, die einer Rechtsgrundlage bedarf und dokumentiert werden muss.
Welche Vorgänge zählen dazu?
Die DSGVO nennt eine Reihe von Beispielen, die den weiten Anwendungsbereich verdeutlichen:
- Erheben, Erfassen und Organisieren von Daten
- Speichern, Anpassen und Verändern
- Auslesen, Abfragen und Verwenden
- Offenlegen durch Übermittlung oder Verbreitung
- Abgleichen, Einschränken, Löschen und Vernichten
Auch der gesamte Lebenszyklus eines Datensatzes gehört dazu. Deshalb ist ein klares Löschkonzept ein wichtiger Teil rechtmäßiger Verarbeitung.
Welche Pflichten knüpfen daran an?
Jede Verarbeitung muss die Grundsätze der DSGVO einhalten, insbesondere Zweckbindung und Datenminimierung. Der Verantwortliche muss zudem nachweisen können, dass eine gültige Rechtsgrundlage vorliegt.
Alle wesentlichen Verarbeitungstätigkeiten gehören in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Beauftragt ein Unternehmen Dienstleister mit der Verarbeitung, kommt die Auftragsverarbeitung ins Spiel.