Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?
Artikel 9 der DSGVO definiert besonders sensible personenbezogene Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist. Diese Daten genießen besonderen Schutz, weil ihr Missbrauch gravierende Folgen für die betroffene Person haben kann, etwa Diskriminierung.
Zu den besonderen Kategorien gehören Daten über:
- rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen sowie religiöse und weltanschauliche Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung
- Gesundheit sowie Sexualleben und sexuelle Orientierung
Wann ist die Verarbeitung erlaubt?
Das grundsätzliche Verbot kennt Ausnahmen, die in Artikel 9 Absatz 2 abschließend aufgezählt sind. Eine Verarbeitung ist nur zulässig, wenn ein solcher Ausnahmetatbestand greift, etwa eine ausdrückliche Einwilligung, gesetzliche Pflichten im Arbeitsrecht oder Zwecke der Gesundheitsvorsorge.
Das Berufen auf ein berechtigtes Interesse reicht hier nicht aus. Wer solche Daten verarbeitet, braucht also stets eine spezielle Rechtsgrundlage und sollte die Zulässigkeit sorgfältig dokumentieren.
Welche zusätzlichen Pflichten bestehen?
Wegen des hohen Risikos sind bei besonderen Kategorien oft strengere Schutzmaßnahmen nötig. Häufig ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, bevor die Verarbeitung beginnt. Auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen müssen dem erhöhten Schutzbedarf entsprechen.
Arztpraxen, Pflegedienste, Personalabteilungen und Vereine arbeiten regelmäßig mit solchen Daten. Hier lohnt es sich, die Prozesse früh prüfen zu lassen und im Verarbeitungsverzeichnis sauber abzubilden.