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ChatGPT im Unternehmen: Was der Datenschutz verlangt

ChatGPT datenschutzkonform im Unternehmen nutzen: Welche Daten in den Prompt dürfen, welche Version Sie brauchen und warum eine KI-Richtlinie unverzichtbar ist.

Mitarbeiterin nutzt am Laptop einen KI-Chatbot im Büro

Kaum ein Werkzeug hat sich in den vergangenen Jahren so schnell in den Arbeitsalltag geschoben wie ChatGPT. In den Unternehmen, die ich als externer Datenschutzbeauftragter betreue, höre ich praktisch dieselbe Frage in jeder zweiten Besprechung: “Dürfen wir das überhaupt nutzen?” Meine Antwort ist klar und sie ist kein Verbot: Ja, KI lässt sich datenschutzkonform nutzen — aber nicht unbedacht.

Das Problem ist selten die Technik selbst, sondern der sorglose Umgang damit. Wer Kundendaten, Bewerbungsunterlagen oder ganze E-Mail-Verläufe in ein frei zugängliches Chatfenster kippt, hat ein Datenschutzproblem — unabhängig davon, wie hilfreich die Antwort ausfällt. In diesem Beitrag erkläre ich, worauf es ankommt, welche Stellschrauben Sie haben und wie Sie KI im Unternehmen auf eine saubere Grundlage stellen.

Warum ChatGPT überhaupt ein Datenschutzthema ist

Ein Sprachmodell ist im Kern eine Datenverarbeitung. Sobald Sie etwas in den Prompt schreiben, verlässt diese Information Ihr Unternehmen und wird auf den Servern des Anbieters verarbeitet. Sind darin personenbezogene Daten enthalten — und das sind sie schneller, als die meisten denken — greift die DSGVO in vollem Umfang.

Drei Punkte machen ChatGPT zum Datenschutzthema:

  • Der Input: Prompts enthalten oft Namen, E-Mail-Adressen, Vertragsdetails oder Gesundheitsangaben. Schon eine “Bitte formuliere mir eine Absage an Herrn Müller wegen seiner Krankschreibung” ist eine Verarbeitung sensibler Daten.
  • Das Training und der Output: Bei den Standardversionen können Eingaben zur Weiterentwicklung der Modelle genutzt werden. Daten, die einmal ins Training eingeflossen sind, holen Sie nicht zurück.
  • Der Datenfluss in die USA: OpenAI ist ein US-Anbieter. Damit ist jede Nutzung ein Drittlandtransfer, der eine eigene rechtliche Grundlage und geeignete Garantien braucht.

Wer diese drei Ebenen versteht, hat das Wesentliche begriffen. Alles Weitere ist die Frage, wie man die Risiken auf jeder Ebene in den Griff bekommt.

Ein praktisches Missverständnis räume ich gern gleich aus: Es geht nicht darum, ob ein einzelner Prompt “schlimm” ist, sondern darum, dass sich aus vielen kleinen Eingaben ein systematisches Verarbeitungsverhalten ergibt. Wenn ein Vertriebsteam täglich Kundenmails über ein frei zugängliches Chatfenster zusammenfasst, entsteht über Wochen ein erheblicher Datenfluss — ganz ohne böse Absicht, einfach weil es bequem ist. Genau diese unkontrollierte Schatten-Nutzung sehe ich in der Praxis am häufigsten, und sie ist der eigentliche Grund, warum klare Regeln nötig sind.

Welche Daten in den Prompt dürfen — und welche nicht

Die wirksamste Stellschraube ist die einfachste: Was geben Ihre Mitarbeiter überhaupt ein? Das Prinzip der Datenminimierung gilt auch hier. Vieles, wofür KI hervorragend taugt — Textentwürfe, Zusammenfassungen, Code, Brainstorming — funktioniert völlig ohne echte Personendaten.

Die folgende Tabelle nutze ich in Schulungen als grobe Faustregel. Sie ersetzt keine individuelle Bewertung, schafft aber im Alltag Orientierung:

EingabeBewertungHinweis
Allgemeine Fachfragen, TextgerüsteUnkritischKein Personenbezug
Anonymisierte oder erfundene BeispieldatenUnkritischErst anonymisieren, dann eingeben
Interne Dokumente ohne PersonenbezugBedingtGeschäftsgeheimnisse beachten
Kundennamen, Kontaktdaten, VerträgeKritischNur in geprüfter Umgebung mit AV-Vertrag
Bewerbungsunterlagen, LebensläufeKritischPersonenbezug plus mögliche Profilbildung
Gesundheits-, Religions-, GewerkschaftsdatenTabuBesondere Kategorien, Art. 9 DSGVO

Die unterste Zeile ist nicht verhandelbar. Besondere Kategorien personenbezogener Daten gehören niemals ungeprüft in ein frei zugängliches Chatfenster. Für alles in der Spalte “kritisch” gilt: nur dann, wenn die Umgebung passt — und genau darum geht es im nächsten Abschnitt.

Ein einfacher Reflex hilft im Alltag enorm: vor jeder Eingabe kurz innehalten und fragen, ob sich aus dem Text eine konkrete Person identifizieren lässt. Wenn ja, ist der nächste Gedanke nicht “ich lasse es” — sondern “lässt sich das anonymisieren oder pseudonymisieren?” Oft reicht es, Namen durch Platzhalter und Firmen durch Branchenbezeichnungen zu ersetzen. Die KI liefert trotzdem ein brauchbares Ergebnis, und der Personenbezug bleibt im Haus. Diese kleine Routine vermittle ich in Schulungen ganz bewusst, weil sie ohne technischen Aufwand auskommt und sofort wirkt.

Die richtige Version und die richtigen Einstellungen

Nicht jedes ChatGPT ist gleich. Zwischen dem kostenlosen Webzugang und einer Enterprise-Lösung liegen datenschutzrechtlich Welten. Der entscheidende Unterschied ist, ob Ihre Eingaben zum Training verwendet werden und ob der Anbieter Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung anbietet.

VarianteTraining mit Ihren DatenAV-VertragEignung für Personendaten
Free / Plus (Standard)Standardmäßig ja, Opt-out möglichNeinUngeeignet
ChatGPT TeamNeinJaBedingt geeignet
ChatGPT EnterpriseNeinJaGeeignet (mit Prüfung)
APINein (standardmäßig)JaGeeignet (mit Prüfung)

Drei Hebel sollten Sie kennen:

  • Opt-out vom Training: Auch in den Standardversionen lässt sich die Nutzung der Eingaben zum Training in den Einstellungen deaktivieren. Das ist ein Mindeststandard, ersetzt aber keinen Vertrag.
  • Team/Enterprise statt Free: Die Business-Tarife schließen die Trainingsnutzung vertraglich aus und bieten einen AV-Vertrag an. Für jede Nutzung mit Personenbezug ist das die Untergrenze.
  • API statt Web: Über die Schnittstelle werden Daten standardmäßig nicht zum Training verwendet. Das ist für eigene Anwendungen oft die sauberere Wahl.

Wer mit Personendaten arbeitet, braucht zwingend einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter. Ohne diesen Vertrag fehlt die rechtliche Basis für die Weitergabe der Daten an OpenAI — und damit ist die Verarbeitung von vornherein unzulässig. In meiner Datenschutzberatung prüfe ich diese Verträge regelmäßig; die Unterschiede zwischen den Tarifen sind im Detail größer, als die Marketing-Seiten vermuten lassen.

Rechtsgrundlage und Transparenz: an Mitarbeiter und Betroffene denken

Eine geeignete Umgebung allein genügt nicht. Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Bei internen Arbeitserleichterungen ist das häufig das berechtigte Interesse, in anderen Fällen die Vertragserfüllung. Wo Sie sich auf eine Einwilligung stützen, muss diese freiwillig, informiert und widerrufbar sein — was im Beschäftigtenkontext heikel ist, weil Freiwilligkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer selten zweifelsfrei gegeben ist.

Mindestens ebenso wichtig ist die Transparenz. Setzen Ihre Mitarbeiter KI ein, müssen sie wissen, was erlaubt ist und was nicht — das regeln Sie über eine Richtlinie und über Schulungen. Werden personenbezogene Daten von Kunden oder Interessenten durch KI verarbeitet, müssen Sie diese darüber informieren. Das gehört in die Datenschutzerklärung und in Ihre Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Und nicht vergessen: Jede neue KI-gestützte Verarbeitung gehört ins Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Das ist keine Formalie, sondern Ihr Nachweis, dass Sie den Überblick behalten — und das Erste, wonach eine Aufsichtsbehörde im Ernstfall fragt.

Der EU AI Act: kommt obendrauf, ersetzt nichts

Seit 2024 gibt es mit dem EU AI Act ein eigenes Regelwerk für künstliche Intelligenz. Wichtig zum Verständnis: Der AI Act ergänzt die DSGVO, er ersetzt sie nicht. Sie müssen also beide Welten im Blick behalten.

Der AI Act arbeitet mit Risikoklassen:

  • Verbotene Praktiken — etwa Social Scoring oder bestimmte biometrische Überwachung.
  • Hochrisiko-KI — beispielsweise im Personalwesen, bei Bonitätsbewertung oder in kritischer Infrastruktur. Hier gelten umfangreiche Pflichten.
  • Begrenztes Risiko — vor allem Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung, dass man mit einer KI interagiert.
  • Minimales Risiko — der Großteil der alltäglichen Anwendungen.

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen, die ChatGPT als Schreib- und Recherchehilfe nutzen, ist das Risiko begrenzt bis minimal. Sobald KI aber in sensible Entscheidungen eingreift — Bewerberauswahl, Leistungsbewertung, Kreditvergabe — landen Sie schnell im Hochrisikobereich, und dann verschärfen sich beide Regelwerke parallel. Ich rate dazu, den AI Act früh mitzudenken, statt ihn später nachzuziehen.

Eine Pflicht, die schon jetzt für nahezu jeden gilt, ist die KI-Kompetenz: Unternehmen müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Grundverständnis verfügen. Das ist keine reine DSGVO-Anforderung, sondern kommt direkt aus dem AI Act — und es ist ein weiterer Grund, warum eine Schulung kein Nice-to-have, sondern Pflichtbestandteil eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes ist. Auch hier zeigt sich das Zusammenspiel: Was der eine Rechtsrahmen verlangt, stützt den anderen.

Wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig wird

Nicht jeder KI-Einsatz löst eine DSFA aus, aber einige tun es. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist verpflichtend, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen mit sich bringt. Bei KI ist das häufiger der Fall, als man denkt.

Typische Auslöser im KI-Kontext:

  • Profiling und automatisierte Entscheidungen: Werten Sie mit KI Personen systematisch aus oder treffen Sie automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung, ist das ein klarer Fall für Profiling und in der Regel DSFA-pflichtig.
  • Einsatz im Personalwesen: Bewerber-Screening oder Mitarbeiterbewertung berühren ein Machtgefälle und besonders schützenswerte Interessen.
  • Verarbeitung sensibler Daten in großem Umfang: Sobald besondere Kategorien systematisch ins Spiel kommen.

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Vorhaben eine DSFA braucht, ist das genau der Moment, an dem ich als externer Datenschutzbeauftragter ins Boot gehöre. Die Schwellenwertprüfung am Anfang spart Ihnen später viel Aufwand — und im Zweifel ein Bußgeld.

Die KI-Richtlinie: aus Unsicherheit wird Klarheit

All die genannten Punkte lassen sich nicht über Zuruf regeln. Die praktische Lösung ist eine KI-Nutzungsrichtlinie — ein kurzes, verständliches Dokument, das Ihren Mitarbeitern sagt, was geht und was nicht. Nach meiner Erfahrung ist das der wirksamste einzelne Schritt, den ein Unternehmen gehen kann.

Eine gute KI-Richtlinie beantwortet mindestens diese Fragen:

  • Welche KI-Tools sind freigegeben, welche sind verboten?
  • Welche Daten dürfen in einen Prompt — und welche niemals?
  • Welche Version und welche Einstellungen sind Pflicht?
  • Wer prüft neue Tools, bevor sie eingesetzt werden?
  • Wie werden Ergebnisse kontrolliert, bevor man sich auf sie verlässt?

Eine Richtlinie wirkt aber nur, wenn die Mitarbeiter sie kennen und verstehen. Deshalb gehört zu jeder Einführung eine Datenschutz-Schulung, in der ich die Regeln an konkreten Beispielen erkläre. Theorie auf Papier ändert kein Verhalten — der Aha-Moment im Schulungsraum schon.

Eingebettet ist das Ganze in Ihr übergeordnetes DSGVO-Management. KI ist kein isoliertes Thema, sondern ein weiterer Baustein im Datenschutz Ihres Unternehmens. Wer schon ein sauberes Verzeichnis, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) und klare Prozesse hat, integriert KI mit überschaubarem Aufwand. Ein regelmäßiges Datenschutz-Audit hält das System aktuell, gerade weil sich die KI-Werkzeuge so schnell verändern.

So gehen Sie es konkret an

Wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen oder einsetzen wollen, empfehle ich diese Reihenfolge:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools sind bereits im Einsatz — auch inoffiziell?
  2. Versionen und Einstellungen prüfen, Trainings-Opt-out und AV-Verträge sicherstellen.
  3. Schwellenwertprüfung: Ist irgendwo eine DSFA nötig?
  4. KI-Richtlinie erstellen und in der Belegschaft schulen.
  5. Verarbeitungen dokumentieren und regelmäßig nachhalten.

Diesen Weg gehe ich mit meinen Mandanten Schritt für Schritt — pragmatisch und ohne Ihren Betrieb auszubremsen. Vertiefende Beiträge finden Sie in meinem Themenhub KI und Datenschutz sowie im Überblick zu den DSGVO-Pflichten.

Fazit und nächster Schritt

ChatGPT und andere KI-Werkzeuge sind im Unternehmen kein Tabu — sie verlangen nur einen klaren Rahmen. Die richtige Version, eine durchdachte Auswahl der Eingaben, ein AV-Vertrag, die passende Rechtsgrundlage und Transparenz: Mehr braucht es im Kern nicht, um KI datenschutzkonform zu nutzen. Der Aufwand ist überschaubar, das Risiko ohne Rahmen dagegen erheblich.

Gerne richte ich für Ihr Unternehmen eine praxistaugliche KI-Richtlinie ein und prüfe Ihre eingesetzten KI-Tools datenschutzrechtlich — von der Versionswahl über den AV-Vertrag bis zur Frage, ob eine DSFA nötig ist. Mehr dazu finden Sie auf meiner Leistungsseite KI und Datenschutz. Lassen Sie uns unverbindlich sprechen: Nehmen Sie einfach Kontakt auf, und wir klären in einem kurzen Gespräch, wo Ihr Unternehmen steht.

FAQ

Häufige Fragen zu diesem Thema

Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?
Kundendaten dürfen Sie nur dann in ChatGPT eingeben, wenn eine geprüfte Umgebung mit AV-Vertrag vorliegt — also Team, Enterprise oder API, nicht die freie Webversion. In den Standardtarifen ohne Vertrag fehlt die Rechtsgrundlage für die Weitergabe an OpenAI. Besser ist es, Namen und Kontaktdaten vorab zu anonymisieren, sodass kein Personenbezug das Haus verlässt.
Ist ChatGPT DSGVO-konform nutzbar?
Ja, ChatGPT lässt sich DSGVO-konform nutzen, wenn der Rahmen stimmt: passende Version, AV-Vertrag, deaktiviertes Training, eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO und Transparenz gegenüber Betroffenen. Die freie Webversion ohne diese Vorkehrungen ist für personenbezogene Daten ungeeignet. Entscheidend ist nicht das Tool selbst, sondern wie kontrolliert es im Unternehmen eingesetzt wird.
Brauche ich einen AV-Vertrag mit OpenAI?
Ja, sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit OpenAI zwingend erforderlich. Er ist die rechtliche Basis dafür, dass Daten überhaupt an den US-Anbieter übermittelt werden dürfen. OpenAI bietet einen solchen Vertrag bei den Tarifen Team, Enterprise und über die API an — bei Free und Plus dagegen nicht.
Was sagt der EU AI Act zu ChatGPT?
Der EU AI Act stuft die meisten ChatGPT-Anwendungen als begrenztes oder minimales Risiko ein, etwa als Schreib- und Recherchehilfe. Er ergänzt die DSGVO, ersetzt sie aber nicht. Greift KI in sensible Entscheidungen wie Bewerberauswahl oder Bonität ein, landen Sie schnell im Hochrisikobereich mit strengen Pflichten. Zusätzlich verlangt der AI Act ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeiter.
Wie nutze ich KI rechtssicher im Team?
Rechtssicher wird KI im Team vor allem durch eine klare KI-Nutzungsrichtlinie plus Schulung: Sie legt fest, welche Tools freigegeben sind, welche Daten in einen Prompt dürfen und welche Einstellungen Pflicht sind. Ergänzend gehören geprüfte Versionen, AV-Verträge und die Dokumentation im Verarbeitungsverzeichnis dazu. Eine strukturierte Begleitung bietet meine Beratung zu KI und Datenschutz.

Datenschutz, der zu Ihrem Betrieb passt?

Verständlich erklärt ist die halbe Miete – umgesetzt wird der Rest. Ich unterstütze Sie als externer Datenschutzbeauftragter.

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